Datenschutz
2.1 Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärztinnen / Ärzte) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere, wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
2.2 Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die Verwaltungsangestellte der Hebammenpraxis besondere Zeit verarbeitet die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Abrechnungsfirma SEVERINS
Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst.
2.3 Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings usw. werden nicht von der Hebamme durchgeführt. Dazu beauftragt die Hebamme namens der Versicherten geeignete Laborärztinnen / Laborärzte oder ein geeignetes medizinisches Labor.
der Hebamme Kim Studtrucker und der Leistungsempfängerin
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Hebamme Kim Studtrucker und der Leistungsempfängerin (nachfolgend „Versicherte“ genannt).
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind Leistungen von hinzugezogenen Ärztinnen/Ärzten oder Krankentransporten. Diese werden von den jeweiligen Leistungserbringern gesondert berechnet.
(4) Nicht rechtzeitig abgesagte Termine:
Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, kann die Hebamme die entgangene Vergütung gemäß § 615 BGB in Rechnung stellen.
(1) Vereinbarte Termine verstehen sich seitens der Hebamme grundsätzlich mit einer Toleranzzeit von ± 30 Minuten, da Hebammentätigkeit naturgemäß zeitlichen Schwankungen unterliegt.
Die Hebamme ist berechtigt, aus beruflichen oder unvorhersehbaren Gründen Termine kurzfristig abzusagen oder zu verlegen.
In dringenden Fällen wendet sich die Versicherte bitte an ihre gynäkologische Praxis, an eine Kinderärztin/einen Kinderarzt, die nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf 112.
(2) Da die Hebamme ihre Termine langfristig plant, können kurzfristig abgesagte Termine in der Regel nicht nachbesetzt werden. Daher gilt folgende Regelung:
(3)
Die Hebamme und die Versicherte vereinbaren für den jeweiligen Leistungszeitraum verbindliche Termine.
Wird ein Termin ohne rechtzeitige Absage (mindestens 24 Stunden vorher) nicht wahrgenommen, ist die Versicherte verpflichtet, der Hebamme die entfallene Vergütung zu erstatten.
Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Versicherte das Versäumnis nicht zu vertreten hat.
Mit der Unterschrift unter dem Behandlungsvertrag bestätigt die Versicherte, diese Regelungen zum Ausfallhonorar gelesen und verstanden zu haben.
Die Hebamme ist telefonisch unter 06403 – 9697942 erreichbar.
Rückrufe erfolgen, soweit möglich, innerhalb üblicher Geschäftszeiten (Montag bis Freitag).
Nachrichten auf der Mailbox oder per E-Mail an info@hebammekim.de werden in angemessenen Abständen abgerufen und beantwortet.
Am Wochenende und an Feiertagen besteht keine reguläre Erreichbarkeit, es sei denn, es wurde eine Rufbereitschaft ausdrücklich vereinbart.
Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
a) Leistungen außerhalb des § 134a SGB V, z. B.
Rufbereitschaft
bestimmte Laboruntersuchungen
Kurse (z. B. Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Schwangerschaftssport)
Trageberatung
Stillberatung
Tape-Anwendungen
Hypnose oder Traumaberatung
Geburtsnachgespräch
b) Leistungen, die über die GKV-Obergrenzen hinausgehen, z. B.
mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft
mehr als 20 Kontakte (persönlich oder telefonisch) bis zum 10. Lebenstag des Kindes
mehr als 16 Kontakte zwischen dem 11. Tag und 8 Wochen nach der Geburt
Wegegeld über die von der Krankenkasse vergütete Entfernung hinaus
Hinweis:
Die Hebamme klärt die Versicherte vorab über eine mögliche Überschreitung der GKV-Leistungsgrenzen auf. Für darüber hinausgehende Leistungen wird eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen.
(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Versicherte vor Inanspruchnahme einer Wahlleistung über eventuelle Kosten zu informieren.
(3) Rechnungen über Wahlleistungen werden per E-Mail übermittelt und sind per Überweisung zu begleichen.
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab.
Wahlleistungen sind hiervon nicht umfasst und werden privat in Rechnung gestellt.
(2) Leistungsempfängerinnen, deren Leistungen durch öffentliche Kostenträger (z. B. Heilfürsorge) übernommen werden, müssen vor Beginn eine Kostenübernahmeerklärung ihres Kostenträgers vorlegen.
Liegt keine entsprechende Erklärung vor, haftet die Versicherte selbst für die Kosten.
(3) Selbstzahlerinnen entrichten das Entgelt gemäß der Privatgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Die Versicherte ist selbst dafür verantwortlich, sich über die Erstattungsfähigkeit durch ihre private Krankenversicherung zu informieren.
Die Hebamme hat keine Kenntnis über die jeweiligen Tarifbedingungen.
(4) Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung fällig.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von 5 € erhoben werden.
(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
(6) Bei vereinbarten Wahlleistungen kann die Hebamme eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Hausbesuche erfolgen nach Vereinbarung und im Rahmen der betreuten Region.
Ein Anspruch auf Hausbesuche außerhalb des üblichen Einsatzgebietes besteht nicht.
Bei weiter entfernt liegenden Adressen kann ein erhöhter Wegegeldzuschlag anfallen.
Die Hebamme erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO, HebG, BDSG).
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Betreuung oder zur Abrechnung erforderlich ist.
Die vollständige Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Behandlungsvertrags.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt deutsches Recht.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hebamme:
Kim Studtrucker
Holzheimer Straße 44
35428 Langgöns
06403 – 9697942
info@hebammekim.de
www.hebammekim.de
Potrošači imaju pravo na odustanak pod sljedećim uvjetima: 
 Potrošač je svaka fizička osoba koja sklopi pravni posao u svrhu koja se ne može pretežito pripisati njegovoj gospodarskoj ili samostalnoj profesionalnoj djelatnosti. Primalja/primaljska ordinacija ističe sudioniku sljedeće: Imate pravo otkazati ovaj ugovor u roku od 14 dana bez navođenja razloga. Otkazni rok je 14 dana od dana sklapanja ugovora. Kako biste iskoristili svoje pravo na odustajanje, morate obavijestiti primalju o svojoj odluci da odustanete od ovog ugovora jasnom izjavom (npr. pismom poslanim poštom ili e-poštom). Kako bi se ispunio otkazni rok, dovoljno je da prije isteka otkaznog roka pošaljete obavijest o ostvarivanju prava na otkaz. 
 Posljedice opoziva 
 Primalja/primaljska ordinacija dužna je sve uplate primljene od polaznice vratiti odmah, a najkasnije u roku od 14 dana od dana primitka obavijesti o opozivu. Ako je sudionik zatražio da usluga počne tijekom razdoblja otkazivanja, sudionik mora platiti primaljskoj ordinaciji odgovarajući iznos koji odgovara omjeru usluge iskorištene do tog trenutka.